Fachschule Altenpflegehilfe (FS APH)
Ziel
Der einjährige Bildungsgang berechtigt bei erfolgreicher Abschlussprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin/staatlich geprüfter Altenpflegehelfer".
Aufbau
Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker erwachsener Menschen benötigt werden.
Die schulische Ausbildung findet an einer Fachschule für Altenpflegehilfe statt.
Die praktische Ausbildung wird in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Langzeitpflege durchgeführt.
Aufnahmevoraussetzungen
Zur Aufnahme in die Fachschule für Altenpflegehilfe sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Nachweis des Abschlusses der Berufsreife oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses
- Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einer geeigneten Pflegeeinrichtung und
- ärztliches Attest, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Bewerber bzw. die Bewerberin in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes nicht ungeeignet ist.
Abschluss
Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin/staatlich geprüfter Altenpflegehelfer
Anschlussmöglichkeiten
Ausgebildete Altenpflegehelferinnen und -helfer können sich durch eine generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann weiterqualifizieren. Die generalistische Pflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen können in der Helferausbildung erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten angerechnet werden und zu einer Verkürzung der Regelausbildung führen.