Fachschule (FS)
- Ziel
- Aufbau
- Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss
- Übergangsmöglichkeiten
- Rechtsgrundlagen
- Ansprechpartner
Ziel
Die Fachschule (FS) führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Sie vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung.
Weiterhin kann ein mindestens zweijähriger erfolgreicher Besuch in Vollzeitform (in Teilzeitform verlängert sich die Dauer entsprechend) zu einem der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss führen. Dieser berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Ziel ist die Vermittlung qualifizierter beruflicher Handlungskompetenzen durch Lernmodule, die sich an betrieblichen Aufgabenstellungen, Prozessen und Organisationsstrukturen orientieren.
Aufbau
In der Regel dauert die FS im Vollzeitunterricht zwei Schuljahre, im Teilzeitunterricht entsprechend länger.
Sie gliedert sich in folgende Fachbereiche, Fachrichtungen und Schwerpunkte:
Fachbereich | Fachrichtung | Schwerpunkt |
Agrarwirtschaft | Gartenbau | Gemüsebau |
Obstbau | ||
Zierpflanzenbau | ||
Gartenbau- und Landschaftsbau |
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Landbau | Intensivkulturen | |
Landwirtschaft | ||
Weinbau und Oenologie |
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Altenpflege | Altenpflege |
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Altenpflegehilfe | ||
Ernährung und Hauswirtschaft | Hauswirtschaft | Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin/Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter |
Meisterin der städtischen Hauswirtschaft/Meister der städtischen Hauswirtschaft | ||
Versorgung und Betreuung | Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter | |
Gestaltung | Design und visuelle Kommunikation |
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Edelstein- und Schmuckgestaltung | ||
Keramikgestaltung | Einzel- und Serienfertigung | |
Sozialwesen
| Heilerziehungspflege |
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Heilpädagogik | ||
Organisation und Führung | ||
Sozialpädagogik | ||
Technik
| Abwassertechnik |
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Automatisierungstechnik | Produktionsautomatisierung | |
Prozessautomatisierung | ||
Bautechnik | Bausanierung | |
Hochbau | ||
Tiefbau | ||
Chemietechnik | Labortechnik | |
Produktionstechnik | ||
Elektrotechnik | Energieelektronik | |
Informationstechnik | ||
Holztechnik | Betriebsorganisation | |
Möbelbau und Raumausstattung | ||
Informatik | Betriebsinformatik | |
Karosserie- und Fahrzeugbau |
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Keramiktechnik |
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Kraftfahrzeugtechnik |
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Lebensmitteltechnik | Back- und Süßwarentechnik | |
Fleischtechnik | ||
Küchentechnik | ||
Maschinentechnik | Maschinenbau | |
Verfahrenstechnik | ||
Medien |
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Physiktechnik |
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Schuhtechnik | Betriebstechnik | |
Modellgestaltung | ||
Steintechnik |
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Technische Betriebswirtschaft (Zusatzqualifikation) |
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Technische Gebäudeausrüstung |
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Umweltschutztechnik
| Labortechnik | |
Landschaftsökologie | ||
Umweltschutztechnik (Zusatzqualifikation) |
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Wirtschaft | Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement | Außenwirtschaft und Fremdsprachen |
Kommunikation und Büromanagement | ||
Logistik | ||
Marketing und Vertrieb | ||
Steuern, Rechnungslegung und Controlling | ||
Tourismus | ||
Hotelbetriebswirtschaft und Hotelmanagement |
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Informationsverarbeitung und Informationsmanagement | ||
| Veranstaltungs- und Eventmanagement |
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die FS (mit Ausnahme der Fachschule für Altenpflege) ist:
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung und eine zusätzliche, mindestens einjährige, praktische Berufstätigkeit
oder - der Abschluss der Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit
- Bei der FS – Fachbereich Gestaltung – muss zusätzlich eine Eignungsprüfung abgelegt werden.
- Bei der FS – Fachbereich Sozialwesen – kann auf die praktische Vorbildung verzichtet werden.
- Bei der FS – Fachbereich Wirtschaft, Fachbereich Sozialwesen – ist zusätzlich der Qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) notwendig.
- Bei der FS – Fachbereich Altenpflege – ist der Qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) vorzuweisen. Alternativ kann über den Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einschlägiger mindestens einjähriger Helferausbildung (Krankenpflege- oder Altenpflegehilfe) der Zugang erworben werden.
Abschluss
Der Abschluss unterscheidet sich je nach Fachbereich:
Agrarwirtschaft
Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker der jeweiligen Fachrichtung
Staatlich geprüfte Wirtschafterin/Staatlich geprüfter Wirtschafter der jeweiligen Fachrichtung
Altenpflege
Staatlich anerkannte Altenpflegerin/Staatlich anerkannter Altenpfleger
Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer
Ernährung und Hauswirtschaft
Staatlich geprüfte hauswirtschaftliche Betriebsleiterin/Staatlich geprüfter hauswirtschaftlicher Betriebsleiter
Gestaltung
Staatlich geprüfte Produkt- Raum- und Kommunikationsgestalterin/Staatlich geprüfter Produkt- Raum- und Kommunikationsgestalter
Staatlich geprüfte Edelstein- und Schmuckgestalterin/Staatlich geprüfter Edelstein- und Schmuckgestalter
Staatlich geprüfte Keramikgestalterin/Staatlich geprüfter Keramikgestalter
Sozialwesen
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge
Staatlich anerkannte Fachwirtin/Staatlich anerkannter Fachwirt für Organisation und Führung
Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (Sozialpädagogik)
Technik
Staatlich geprüfte Technikerin/Staatlich geprüfter Techniker der jeweiligen Fachrichtung
Wirtschaft
Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt der jeweiligen Fachrichtung
Übergangsmöglichkeiten
- Fachhochschule in Rheinland-Pfalz
Berufsoberschule II (In Verbindung mit der Fachhochschulreife, z. B. erworben im
Fachhochschulreifeunterricht)
Rechtsgrundlagen
Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge in den Fachbereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung sowie Ernährung und Hauswirtschaft
Meisterschulverordnung
Fachschulverordnung - Altenpflegehilfe
Landesverordnung zur Ausführung des Altenpflegegesetzes
Bundesgesetz über die Berufe in der Altenpflege
Ansprechpartner
Schulen Schulaufsicht
Ministerium, Abteilung Berufsbildende Schulen