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Übergang in das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Austausch bildungsbiographischer Daten

Der Übergang von einer Realschule plus oder einer Integrierten Gesamtschule an die BBS stellt eine bedeutende Schnittstelle im Leben eines jungen Menschen dar. Gerade vor dem Hintergrund der Kürze des Bildungsgangs des Berufsvorbereitungsjahrs, der in lediglich einem Jahr zur Berufsreife führt, können sowohl abgebende als auch aufnehmende Schulen durch Austausch aller notwendigen Informationen über betroffene Schülerinnen und Schülern zum Gelingen des Übergangs wesentlich beitragen.

Zu diesen Informationen zählen alle bildungsbiographisch relevanten Fakten, die für die optimale Gestaltung des weiteren schulischen Werdegangs der Schülerinnen und Schüler notwendig sind,  z. B. auch Ergebnisse der Kompetenzanalyse Profil AC oder des Analyseinstruments "2P" für neu Zugewanderte.

Sofern besondere Umstände  es erfordern, ist auch die Übersendung einer gesamten Schülerakte zulässig. Dies ist im Einzelfall von der abgebenden Schule zu prüfen. 

Übergabegespräche

Ergänzend können auch Übergabegespräche vor den Sommerferien zwischen abgebender und aufnehmender Schule (letztere lädt dazu ein) sinnvoll sein. Finden Übergabegespräche statt, nehmen die Klassenleitungen der abgebenden und der aufnehmenden Schulen teil, um ein ganzheitliches Bild der Schülerinnen und Schüler und ihres Lebensumfeldes zu erhalten. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Mitglieder der Schulleitung können an den Gesprächen teilnehmen, um eine kontinuierliche pädagogische Arbeit zum Wohle eines jungen Menschen zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie:

Für die Übermittlung weiterer schulischer oder bildungsbiographischer Daten bei der Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist ein formloser Antrag der aufnehmenden berufsbildenden Schule mit BVJ erforderlich.

Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung vom 15.05.2018 (EPOS vom 28.05.2018) wurden alle Realschulen Plus, Integrierten Gesamtschulen und berufsbildenden Schulen mit BVJ über die besondere Bedeutung von Übergabegesprächen unmittelbar unterrichtet.

Rechtliche Grundlagen

§ 11 Abs. 7 Schulordnung BBS

§ 18 Abs. 2 SchulG

§ 89 Abs. 3 der ÜSchO

Diesen Bereich betreut E-Mail an Marion Bund, BM. Letzte Änderung dieser Seite am 24. September 2021. ©1996-2023 Bildungsserver Rheinland-Pfalz