Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I)
Ziel
In den berufsbildenden Schulen werden junge Menschen auf ihr Berufsleben vorbereitet. Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. Dabei lernen sie unterschiedliche berufliche Schwerpunkte kennen.
Für Jugendliche, die die Klassenstufe 9 an einer Schwerpunktschule oder Förderschule besucht haben und für die ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung vorliegt, wird im Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) ein inklusiver und zieldifferenter Unterricht angeboten.
Grundsätzliches Ziel ist es, jungen Menschen mit umfangreichen Behinderungen möglichst die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine angepasste Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im BVJ-I soll die individuelle Förderung der Schwerpunkt- bzw. Förderschule vorrangig im gemeinsamen Unterricht fortgesetzt werden. Der Bildungsgang bietet diesen jungen Menschen die Möglichkeit, ihre schulische Bildung stärker unter dem Aspekt der beruflichen Bildung zu gestalten und stellt somit eine mögliche Option für den Übergang und Anschluss von Schwerpunkt- bzw. Förderschulen dar.
Im Rahmen dieses inklusiven Unterrichtsangebots können Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung verschiedene berufsbezogene Schwerpunkte kennen lernen. Die Berufsschulen gestalten für den Bildungsgang mindestens zwei berufliche Schwerpunkte mit dem Ziel, den Jugendlichen unterschiedliche Zugänge zur Arbeitswelt zu ermöglichen und deren Anschlussfähigkeit zu erhöhen.
In den folgenden Schuljahren wird das inklusive und zieldifferente Unterrichtsangebot im Berufsvorbereitungsjahr sukzessiv ausgeweitet.
Im Eckpunktepapier (Materialien für Lehrkräfte im BVJ-I) sind die pädagogischen und organisatorischen Leitlinien zur Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts im Berufsvorbereitungsjahr für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung beschrieben.
Aufbau
Das BVJ-I wird im Vollzeitunterricht geführt. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung können den Bildungsgang BVJ-I mit einer Dauer von bis zu drei Jahren besuchen. Die berufsbildenden Schulen gestalten im Rahmen der BVJLVO das BVJ-I nach ihren pädagogisch-didaktischen Konzepten – dabei sind regionale, betriebliche und schulische Begebenheiten zu berücksichtigen.
Die Form und Dauer des Betriebspraktikums, welches im BVJ sechs Wochen andauert, wird auf die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Interessen der einzelnen BVJ-I-Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung angepasst. Wie im BVJ findet im BVJ-I eine schülerbezogene Lernberatung und Praktikumsbegleitung statt.
Aufnahmevoraussetzungen
Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 an einer Schwerpunktschule oder Förderschule besucht haben und für die ein sonderpädagogisches Gutachten mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung vorliegt, können auf Antrag der Eltern, der bei einer öffentlichen berufsbildenden Berufsschule zu stellen ist, wohnortnah in dem Bildungsgang BVJ-I beschult werden.
Abschluss
Schülerinnen und Schüler des BVJ-I erhalten Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse sowie am Ende des Bildungsgangs ein Abschlusszeugnis. In den Zeugnissen werden ihre kognitive, soziale, motorische und psychische Entwicklung sowie besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihr Arbeitsverhalten, ihr emotionales und soziales Verhalten sowie ihre Belastbarkeit auf der Grundlage der individuellen Lernziele dargestellt.
Anschlussmöglichkeiten
Im Anschluss an das BVJ-I sind z. B. folgende Übergänge möglich:
Eintritt in eine Tätigkeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung;
Eintritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt;
Beginn einer Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz oder § 42r Handwerksordnung.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Unterstützungs- und Beratungsangebote
- BBS Schulberatung
- In Rheinland-Pfalz steht den Schulen und Lehrkräften ein umfangreiches Unterstützung- und Beratungsangebot zur Verfügung. Mit der „BBS Schulberatung“ wurde ein Beratungs- und Unterstützungskonzept etabliert, das speziell auf die Bedarfe der berufsbildenden Schulen zugeschnitten ist. Im Bereich BVJ-I berät die „BBS Schulberatung“ die Schulen zu Fragen zum Unterricht im BVJ-I.
- Kontakt: schulberatungbbs(at) beratung.bildung-rp.de
- Beraterinnen und Berater für Inklusion (BfI)
- Die zertifizierten Beratungskräfte des Pädagogischen Beratungssystems in Rheinland-Pfalz stehen schulischen Gruppen und Schul-Netzwerken aller Schularten auf Nachfrage zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater für Inklusion beraten Lehrkräfte, Schulleitungen, Steuergruppen, Teams von Schulen und Schulnetzwerken im Kontext Inklusion zielorientiert, unterstützen und begleiten inklusive Unterrichts- und Schulentwicklungsprozesse. Zudem organisieren, konzipieren, leiten und evaluieren sie regionale Arbeitsgemeinschaften sowie Fortbildungen.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung der BfI: heike.koerblein-Bauer(at) pl.rlp.de