Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I)
Ziel
In den berufsbildenden Schulen werden junge Menschen auf ihr Berufsleben vorbereitet. Im Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (BVJ-I) wird ein inklusiver, zieldifferenter Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung angeboten.
Im Rahmen dieses inklusiven Unterrichtsangebots können diese Schülerinnen und Schüler nach dem Besuch der 9. Klassenstufe der Schwerpunktschule im BVJ-I drei Jahre lang verschiedene berufsbezogene Schwerpunkte kennenlernen. Das Angebot bietet somit eine mögliche Option für den Übergang und Anschluss von Schwerpunktschulen.
In den kommenden Schuljahren soll das inklusive Unterrichtsangebot im BVJ-I noch ausgebaut werden, indem bedarfsorientiert an berufsbildenden Schulen gemeinsamer Unterricht wohnortnah angeboten wird.
Im Eckpunktepapier (Materialien für Lehrkräfte im BVJ-I) sind die pädagogischen und organisatorischen Leitlinien zur Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts im BVJ-I beschrieben.
Grundsätzliches Ziel ist es, jungen Menschen mit umfangreichen Behinderungen möglichst die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine angepasste Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im BVJ-I soll die individuelle Förderung der Schwerpunktschule vorrangig im gemeinsamen Unterricht fortgesetzt werden.
Aufbau
Das BVJ-I wird in der Regel im Vollzeitunterricht geführt. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung können bis zu drei Schuljahre den inklusiven Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr besuchen.
Aufnahmevoraussetzungen
Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Gutachten, das den Förderbedarf im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung ausweist, die die Klassenstufen 9 an Schwerpunktschulen oder Förderschulen besucht haben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten an die berufsbildende Schule in das BVJ-I wechseln.
Abschluss
Analog zur Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung erhalten die Schülerinnen und Schüler nach Beendigung des Besuchs des BVJ-I ein Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, welches besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten, Arbeitsverhalten, emotionales und soziales Verhalten und Belastbarkeit beschreibt.
Übergangsmöglichkeiten
Im Anschluss an das BVJ-I sind z. B. folgende Übergänge möglich:
- Eintritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Eintritt in eine Tätigkeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Kontaktdaten der Beraterinnen und Berater für das
Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht (nach Bezirken)
Region Koblenz
Ellen.Hoellwarth(at) beratung.bildung-rp.de
Christoph.Scharner(at) beratung.bildung-rp.de
Region Trier
Kerstin.Pense(at) beratung.bildung-rp.de
Petra.Spanjers(at) beratung.bildung-rp.de
Region Neustadt
Marc-Guido.Ebert(at) beratung.bildung-rp.de
Thomas.Koschela(at) beratung.bildung-rp.de
Eric.Ruppenthal(at) beratung.bildung-rp.de