Berufsfachschule Pflege (BF Pflege)
Ziel
Die Berufsfachschule Pflege (BF Pflege) führt zu zum Ausbildungsabschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
Aufbau
Die Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau wird in Vollzeit durchgeführt und dauert drei Jahre. Sie besteht aus theoretischen und praktischen Unterricht an einer Berufsfachschule und praktischer Ausbildung in der Einrichtung, mit der man einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat (Träger der praktischen Ausbildung), das können z.B. Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, oder ambulante Pflegedienste sein.
Die Ausbildung startet mit einem Orientierungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung, danach folgen die einzelnen Pflichteinsätze in unterschiedlichen Bereichen, in denen Menschen gepflegt werden. Parallel dazu findet für zwei Jahre eine generalistische Ausbildungsphase nach einheitlichem Lehrplan statt. In dieser Zeit werden die Auszubildenden gemeinsam in der Pflegeschule unterrichtet. Für das dritte Jahr ist zunächst für einen Übergangszeitraum bis 2025 eine Spezialisierung für den Bereich Kinderkrankenpflege oder Altenpflege möglich. Es kann aber auch die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann mit einem möglichen Vertiefungseinsatz beim Träger der praktischen Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr weitergeführt werden.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die BF Pflege ist
1. der Sekundarabschluss I oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
2. die Berufsreife oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) einer erfolgreich abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
oder
3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Abschluss
Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann
Übergangsmöglichkeiten
- Berufstätigkeit
- Berufsoberschule I (BOS I)
- Duale Berufsoberschule (DBOS)
Rechtsgrundlagen
- Pflegeberufegsetz (PflBG)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)
- Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (AGPflBG)
- Landesverordnung zur Ausführung ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften des Pflegeberuferechts (PflBAPAVO)