Berufliches Gymnasium (BGY)
Ziel
Das berufliche Gymnasium (BGY) führt als gymnasiale Oberstufe in folgenden Fachrichtungen zur allgemeinen Hochschulreife:
- Gesundheit und Soziales
- Technik
- Wirtschaft
Es unterscheidet sich von den allgemeinbildenden Gymnasien dadurch, dass es als besonders attraktives Angebot für Absolventinnen und Absolventen mit dem Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) nur aus der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 - 13) besteht.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag besteht neben der Befähigung zum Studium an jeder Hochschule insbesondere darin, berufsorientierte Fachkenntnisse zu vermitteln, zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler beizutragen, sie zu vernetztem Denken, zu werteorientiertem Verhalten sowie zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens zu qualifizieren.
Aufbau
Das BGY wird im Vollzeitunterricht geführt und dauert drei Schuljahre. Es gliedert sich in folgende Fachrichtungen und Schwerpunkte:
Fachrichtungen | Schwerpunkte |
Gesundheit und Soziales | |
Technik | Bautechnik Elektrotechnik Gestaltungs- und Medientechnik Metalltechnik Umwelttechnik |
Wirtschaft |
|
Es beginnt mit der Einführungsphase (Klasse 11). Hier findet der Unterricht im Klassenverband statt.
Danach folgt die Qualifikationsphase (Klassen 12 und 13).
In der Qualifikationsphase wird der Bereich Technik - je nach den Möglichkeiten der Schule - in den Fachrichtungen: Bautechnik, Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Metalltechnik oder Umwelttechnik geführt.
Hier findet der Unterricht in Kursen statt, die in Leistungs- und Grundfächer sowie zusätzlich wählbare Fächer unterteilt sind.
Leistungsfächer
In den jeweiligen Bereichen werden folgende Leistungsfächer (im Umfang von je fünf bis sechs Wochenstunden) angeboten:
Grundfächer
Die Grundfächer (im Umfang von je zwei bis vier Wochenstunden) entsprechen denen des Leistungsfächerangebotes (außer Technik, Gesundheit und Pädagogik). Hinzu kommen noch Religion, Sport, Gemeinschaftskunde, zweite Fremdsprache, Naturwissenschaft und nur in der Klassenstufe 12 ein Fach aus dem künstlerischen Bereich (Bildende Kunst oder Darstellendes Spiel oder Musik).
Jede Schülerin und jeder Schüler muss diese Fächer, soweit sie nicht als Leistungsfächer gewählt wurden, als Grundkurs belegen.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 (11/1) eines BGY ist:
- der Qualifizierte Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0. Dabei darf keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein. Der Notendurchschnitt wird als arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer berechnet.
oder - die Versetzung an einem Gymnasium in die Jahrgangsstufe 11
oder - der Erwerb an einer Integrierten Gesamtschule der Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
oder - die Erlangung des Qualifizierten Sekundarabschluss I in Verbindung mit einer Berufsausbildung
Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 (12/1) eines BGY ist:
- in der Sekundarstufe I erworbene ausreichende Kenntnis in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach und der Abschluss dieses Unterrichtsfachs mindestens mit der Note „ausreichend“
und entweder - der Erwerb der Fachhochschulreife gleicher Fachrichtung im Berufsbildenden Bereich
oder - der Abschluss einer
Höheren Berufsfachschule gleicher Fachrichtung mit mindestens befriedigenden Leistungen.
Abschluss
Das BGY schließt mit der Abiturprüfung ab.
Das Abiturzeugnis vermittelt die allgemeine Hochschulreife und berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen wissenschaftlicher Hochschulen.
Auf der Basis von bestimmten Leistungsanforderungen in der Jahrgangsstufe 12 kann am Beruflichen Gymnasium der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
Übergangsmöglichkeiten
Nach Jahrgangsstufe 12
Teilzeitberufsschule
- Hochschule in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen (Die schulische Fachhochschulreife berechtigt in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem einjährigen gelenkten Praktikum oder einem einjährigen sozialen oder ökologischen Jahr oder einem abgeleisteten Bundesfreiwilligendienst zu einem Studium an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.)
Nach Jahrgangsstufe 13
- Teilzeitberufsschule
- Hochschule (Nach erfolgreicher Abiturprüfung und praktischer Vorbildung besteht die Berechtigung zum Studium an den Hochschulen.)
- Wissenschaftliche Hochschule (Das Abiturzeugnis verleiht die allgemeine Hochschulreife und berechtigt damit grundsätzlich zum Studium für alle Fachrichtungen wissenschaftlicher Hochschulen.)